Biologisch abbaubare Werkstoffe (BAW) bzw. Kunststoffe werden je nach Anwendungsgebiet und Intention unterschiedlich definiert. Materialien werden als biologisch abbaubar bezeichnet, wenn sie durch Mikroorganismen, bzw. Enzyme z. B. im Boden abgebaut werden. Der Abbau erfolgt durch Oxidations- und Hydrolyseprozesse zu den Spaltprodukten Wasser, Kohlendioxid und Biomasse.
Unter diese Definition fallen neben verschiedenen Kunststoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (Biokunststoffe) auch erdölbasierte Materialien wie Polyvinylalkohole, Polycaprolactone, etc.. Andererseits sind nicht alle auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Biokunststoffe auch biologisch abbaubar (z. B. vulkanisierter Kautschuk).
Zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit, insbesondere bzgl. der Kompostierbarkeit, von Kunststoffprodukten wurde 2000 die Europäische Norm EN 13432 / EN 14995 eingeführt. Darin sind wissenschaftliche Verfahren zum Nachweis der biologischen Abbaubarkeit definiert. Gemäß dieser Norm können geprüfte Werkstoffe und Produkte zertifiziert werden und dürfen dann das Kompostierbarkeitszeichen zu verwenden.
Zahlreiche BAWs sind bereits auf dem Markt etabliert. Zunehmend finden sie Verwendung für Verpackungsmittel aller Art, Tragetaschen, Müllbeutel, Mulchfolien sowie Catering-Artikel. Diese Artikel können mit dem Logo „kompostierbar“ gekennzeichnet werden. Beispiele für BAWs sind die Bio-Rohkunststoffe CA (Celluloseester), PLA (Polylacticacid, Polymilchsäure), PHA (Polyhydroxyalkanoate), PCL (Polycaprolactone), Stärkederivate und spezielle Copolyester wie PBAT (Polybutylenadipat-terephthalat) und PBS (Polybutylensuccinat).